Voraussetzungen
Um einen professionellen Service und hochstehende Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu garantieren, müssen für die Lohnabfüllung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Abfüllung muss in aktuell in der Verarbeitung stehende Flaschengrössen und -arten erfolgen. Andere Flaschengrössen und -arten sind nach technischer und kommerzieller Abklärung möglich.
- Neue, personalisierte Formate, Applikationen und Konfektionierungen bedürfen ebenfalls einer fundierten Abklärung. Für deren Umsetzung sind je nach Umfang mehrere Monate Vorlaufzeit zu berücksichtigen.
- Lohnabfüllungen sind ab Mindestchargen von
- 50'000 Litern bei Kleinflaschen,
- 100'000 Flaschen ab einem Fassungsvermögen von einem Liter (pro Aroma),
- einem Jahresvolumen von einer Million Flaschen möglich.
