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Voraussetzungen

Um einen professionellen Service und hochstehende Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu garantieren, müssen für die Lohnabfüllung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Abfüllung muss in aktuell in der Verarbeitung stehende Flaschengrössen und -arten erfolgen. Andere Flaschengrössen und -arten sind nach technischer und kommerzieller Abklärung möglich.
  • Neue, personalisierte Formate, Applikationen und Konfektionierungen bedürfen ebenfalls einer fundierten Abklärung. Für deren Umsetzung sind je nach Umfang mehrere Monate Vorlaufzeit zu berücksichtigen.
  • Lohnabfüllungen sind ab Mindestchargen von
    - 50'000 Litern bei Kleinflaschen,
    - 100'000 Flaschen ab einem Fassungsvermögen von einem Liter (pro Aroma),
    - einem Jahresvolumen von einer Million Flaschen möglich.
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